Zurück zum Seitenanfang

2022-06-03 20:28:00 By : Ms. Sara Chang

Seit 1. Januar gilt die erweiterte Pfandpflicht. Auch für Fruchtsäfte wird nun ein Aufschlag von 25 Cent fällig. Was halten Händler und Kunden im Murgtal von der Neuerung?

Bei der Nutzung unseres Angebots gelten unsere AGB und die Widerrufsbelehrung. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Erweiterte Pfandpflicht: Wenn der Bund wirklich was bewegen will, muss er noch weiter gehen

Änderung zum Jahreswechsel: Auch bei Fruchtsäften muss man jetzt Flaschenpfand zahlen

Vom Leergut zum Autositz: Lebensweg einer Plastikflasche aus Achern