Thema Drasenhofen - Prozess gegen FPÖ-Landesrat Waldhäusl beginnt am 30. November - NÖN.at

2021-11-22 03:37:27 By : Ms. Anna Zhou

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Ab 30. November stehen in St. Pölten der niederösterreichische FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und ein Landesbeamter wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht.

Die Vorwürfe drehen sich um die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge im mit Stacheldraht eingezäunten Asylgebiet Drasenhofen (Kreis Mistelbach). Ein Schuldspruch droht von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft. Waldhäusl weist die Vorwürfe zurück. Er handelte, um die Bevölkerung zu schützen.

Nach Angaben der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) haben die beiden Angeklagten mit einem laufenden Asylverfahren mindestens 14 minderjährige Flüchtlinge in ihrem Recht auf Grundversorgung und Unterbringung in geeigneten Unterkünften geschädigt. Waldhäusl und dem Staatsbeamten wird Amtsmissbrauch vorgeworfen, weil sie laut Anklage die Umsiedlung der Migranten in ein ungeeignetes Gebiet veranlasst haben sollen. Die WKStA erklärte in der 61-seitigen Anklageschrift, die Jugendlichen seien "einer Maßnahme unterworfen worden, die ihre Persönlichkeitsentwicklung destabilisiert".

Die WKStA hat die Ladung von mehr als 20 Zeugen zur Schöffenverhandlung im Schwurgerichtssaal des Landgerichts St. Pölten beantragt, die am 1. Dezember fortgesetzt wird und für die weitere Termine geplant sind. Darunter Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), die damalige VP-Bürgermeisterin von Drasenhofen sowie mehrere Mitarbeiter des Landes und des Bezirks Mistelbach, darunter Landeshauptfrau Gerlinde Draxler.

Laut Anklageschrift ordnete Waldhäusl an, die Unterkunft "mit einem Zaun aus Dreifachstacheldraht und einer Kamera am Eingang auszustatten" und "einen Hund zur Bewachung einzusetzen", damit niemand in das Gebäude eindringen könne. Als Anhaltspunkte nennt die WKStA, warum das Gebiet nahe der Grenze zu Tschechien nicht geeignet sei, auch die Anlage in einem abgelegenen Gebiet. Ein Wachhund soll nach kabinettsinternen Überlegungen den Flüchtlingen „Respekt einflößen“ und eine Kamera soll „Überwachung signalisieren“. Den Angaben zufolge durften die Jugendlichen die Einrichtung „nur für eine sehr begrenzte Zeit“ und nur in Begleitung von Sicherheitskräften verlassen, „die Fenstergriffe zu ihren Zimmern wurden entfernt“. Außerdem herrsche "unzureichende Telefonnetzabdeckung, die Nutzung von WLAN war erstmals nicht erlaubt".

Die minderjährigen Flüchtlinge wurden am 26. November 2018 in den Landkreis Drasenhofen verlegt. Die Stacheldrahtanlage hinterließ bei den ankommenden Jugendlichen „den Eindruck eines Gefängnisses“, so die Staatsanwaltschaft. 16 Minderjährige – davon 14 mit laufenden und zwei mit rechtskräftigem Asylverfahren – wurden dort untergebracht. Laut WKStA wurden die örtlich zuständigen Träger der Kinder- und Jugendhilfe nicht über den Umzug informiert und es wurde keine Zustimmung hierzu eingeholt. Nach einer Ortsbegehung vom 30. November erklärte die Kinder- und Jugendanwaltschaft die Unterbringung als ungeeignet. Vier Tage nach Einsatzbeginn wurden die Flüchtlinge in ein anderes Viertel umgesiedelt.

Die WKStA schildert in der Anklageschrift, dass die Öffnung der Asylunterkunft - aus Zeitgründen des Waldhäusls - "voreilig gesucht" wurde und "deshalb der Einzug unorganisiert ist, das Personal noch nicht komplett, die Unterbringung und die Zimmer noch nicht fertig sind" bereit, die Unterlagen der umF (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Anm.) aus der bisherigen Unterbringung noch nicht übergeben und das Bezirksamt Mistelbach wurde nicht ausreichend informiert“. Der BH wurde daher am Betriebstag erst kurz nach 13 Uhr per E-Mail benachrichtigt.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der Start am 26. November eine Woche im Voraus mit der Betreibergesellschaft vereinbart worden. Der Geschäftsführer des Unternehmens „hatte keine Chance, die Eröffnung zu verschieben und hatte Probleme, innerhalb einer Woche Möbel und Personal aufzustellen“. Der Bürgermeister von Drasenhofen wurde „erstmals und nur vage“ über die geplante Eröffnung der Pflegeeinrichtung und den geplanten Besuch von Waldhäusl am 21. November informiert. Erst nach der Schlüsselübergabe am 22. konnte beginnen. „Damit standen am Wochenende nur drei Tage für diese Arbeiten zur Verfügung“, so die WKStA. Im Gegensatz zu den Anordnungen wurde aus Zeitdruck einfach Stacheldraht verwendet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war das Gebäude schließlich "von einem großmaschigen, mobilen Zaun umgeben" und darüber eine Reihe von Stacheldraht.

Der Staatsbeamte war Berichten zufolge für die Verwaltung der Entsendung von unbegleiteten Minderjährigen verantwortlich. Darüber hinaus war sie die gesetzliche Vertreterin dieser Jugendlichen in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren. Neben Amtsmissbrauch werden dem 54-Jährigen auch Beweisfälschung und Verleumdung vorgeworfen. Laut Anklageschrift soll der Beamte im Ermittlungsverfahren eine unvollständige E-Mail an die WKStA übermittelt haben. Daraufhin soll sie den Verdacht an ihren Vorgesetzten gerichtet haben, der zu diesem Zeitpunkt nicht befugt war, über das Projekt Pflegeeinrichtung Drasenhofen zu entscheiden.

Landesrat Waldhäusl war überzeugt, beweisen zu können, "dass alles richtig gelaufen ist". Die Vorwürfe werden sich "in Luft auflösen", betonte der 56-Jährige, der von Rechtsanwalt Manfred Ainedter verteidigt wird. "Der Schutz der Bevölkerung stand im Mittelpunkt und ich habe im Interesse der Niederösterreicher gehandelt." Der FPÖ-Politiker wies Rücktrittsforderungen - auch aus der eigenen Partei - zurück.

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