Grundstück einzäunen, was ist zu beachten? - Lokalnews - Torgauer Zeitung

2022-09-16 23:51:33 By : Mr. Jery Huai

Hinweis: Um das Fenster auszublenden, bitte daneben klicken!

Sie interessieren sich für das Neueste  aus Torgau und der Region?

Dann bestellen Sie den Newsletter „Darüber wird morgen gesprochen“!

Der kommt jeden Abend per E-Mail und bringt die wichtigsten Themen des nächsten Tages mit.

>> Hier können Sie ihn bestellen. Jetzt kostenlos anmelden

Nordsachsen. Das Grundstück einzuzäunen, hat verschiedenste Gründe. Zum einen möchte man damit Unbefugte an dem Betreten des Grundstückes hindern und dafür sorgen, dass die eigenen Kinder sich sicher im Garten bewegen können, ohne auf die Straße laufen zu können oder aber, dass der Hund nicht wegläuft. Bei der Wahl des Zauns gibt es vielfältige Möglichkeiten und bei der Auswahl einiges zu beachten.

Bei den deutschen Behörden wird das Einzäunen des Geländes „Einfriedung“ genannt. Und kurzum, es gibt keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung das eigene Grundstück einzuzäunen, allerdings gibt es einige Umstände, die es dann doch wieder zu einer Pflicht machen. Grundsätzlich sind die Vorgaben für Zaunanlagen oder anderen Abgrenzungen Sache der Länder und das zuständige Bauamt legt Normen und Regeln dafür aus. Eine Empfehlung für die Errichtung einer Einfriedung wird zum Beispiel immer dann ausgesprochen, um vor Gefahren auf dem eigenen Grundstück zu schützen, zum Beispiel der eigene Teich oder Pool, in den die Nachbarskinder hineinfallen und sich verletzen können. Außerdem kann der Nachbar das „Einfriedungsverlangen“ nutzen, dieses kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen und verpflichtet dann zur Einfriedung, es empfiehlt sich dieses schriftlich festzuhalten, damit bei einem Rechtsstreit Nachweise vorgelegt werden können.

Hat man sich entschieden, das eigene Grundstück einzufrieden, sollte zuerst einmal herausgefunden werden, wo es denn überhaupt verläuft und wie groß es ist, nur so kann kalkuliert werden, mit welchen Kosten gerechnet werden muss und wo genau der Zaun überhaupt stehen soll. Insbesondere wenn keine örtlichen Markierungen wie Grenzsteine vorhanden sind, oder der Verdacht besteht, dass die vorhandenen auf der falschen Position liegen, sollte das Gelände vermessen werden. Mit einem Vermessungsbüro wird dann in der Regel eine einfache Grenzanzeige gemacht, wobei das Gelände mit Hilfe der Unterlagen aus dem Kataster, die Grenzen geprüft werden und mit Pfählen abgesteckt werden. Gibt es Differenzen mit dem Nachbarn, müssen solche Angelegenheiten mit einem „hoheitlichen Verfahren“ gelöst werden und etwaige Fehler auch in den Unterlagen korrigiert.

Im nächsten Schritt sind die Vorgaben des Bauamtes zum Zaunbau zu prüfen. In der Regel schreibt das Bauamt aber nur wenige Sachen vor und verweist hauptsächlich darauf, die Ortsüblichkeit zu beachten. Das heißt, der eigene Zaun sollte sich an der unmittelbaren Nachbarschaft orientieren. Wird der Zaun platziert, um einen Gefahrenbereich abzusichern, muss der Zaun unmittelbar vor der Grundstücksgrenze platziert werden, berührt also nicht das Nachbargrundstück. Sind dagegen beide Parteien in der Pflicht den Zaun zu errichten, verläuft dieser genau auf der Grundstücksgrenze und beide sind verpflichtet, diesen instand zu halten. Um zukünftige Konflikte zu vermeiden, sollte dringend vertraglich festgehalten werden, wer für welche Tätigkeiten am Zaun verpflichtet ist und wie häufig diese durchzuführen sind.

Bei der Höhe des Zauns ist man also an die Vorgaben des Bauamtes bzw. an die Ortsüblichkeit gebunden. Ist man darin frei, muss man sich entscheiden, welchen Zweck der Zaun überhaupt erfüllen soll. Soll er ein Sichtschutz sein, um seine Privatsphäre zu schützen, Gefahrenbereiche absichern oder eine reine optische Abgrenzung sein. Je nach Zweck bieten sich verschiedenste Modelle an und lassen sich in Abstimmung mit anderen Gartenelementen wie dem Gartenhaus aussuchen.

Bei der Auswahl von Zaunmaterialien wird man mit einer Fülle von Möglichkeiten konfrontiert. Dabei ist die Optik ein wichtiges Element: soll es ein modernes oder lieber ein natürliches Design sein, vielleicht aber auch etwas Praktisches? Je nachdem bieten sich Materialien aus Holz, Bambus, Kunststoff, Aluminium oder anderen Materialien an. Die Langlebigkeit und wieviel Pflege der Zaun braucht, sind weitere wichtige Punkte. Je nachdem welches Material ausgewählt wurde, halten Zäune bei richtiger Pflege zwischen 10 und über 25 Jahre. Dabei versprechen vor allem Metallzäune ein hohes Alter, mit wenig Pflege. Sie bieten einen hohen Grad an Stabilität, sind bei der richtigen Auswahl streich- und rostfrei und leicht zu reinigen. Der Klassiker ist dabei der verzinkte Stahlzaun, egal ob als Stabmattenzaun oder Schmuckzaun, das Material lässt sich in die verschiedensten Formen bringen und mit kleinsten Details ausstatten. Die richtige Montage und Platzierung des Zauns sind dabei ausschlaggebend, damit dieser hinterher an der richtigen Stelle steht und auch die lange Zeit hält, die das Material verspricht. Dabei gibt es eine große Auswahl an Handwerkern und Spezialisten, die lokal zu finden sind, man kann sich aber auch seinen Zaun aus Polen planen und aufbauen lassen. Egal, welchen Zweck der Zaun also erfüllen soll, an erster Stelle sind die Vorgaben des Bauamtes zu erfüllen. Wird ein lebender Zaun, also eine Hecke oder eine andere Pflanze als Begrenzung ausgewählt, haben diese abhängig von ihrer Höhe, einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück einzuhalten.

Sie interessieren sich für das Neueste aus Torgau und der Region? Dann bestellen Sie den Newsletter "Darüber wird morgen gesprochen"! Der kommt jeden Abend per E-Mail und bringt die wichtigsten Themen des nächsten Tages mit. >> Hier können Sie ihn bestellen.